Absturzsicherungen auf Dächern
Dachbegrünungen sollten in regelmäßigen Abständen gepflegt werden. Von Zeit zu Zeit fallen auf Grün- und Kiesdächern auch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an. Um diese Arbeiten sicher durchführen zu können, bietet ZinCo innovative Absturzsicherungssysteme und Geländerlösungen, die ohne Dachdurchdringung installiert werden können.
Gesetzliche Vorschriften zur Absturzsicherung
Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften schreiben Maßnahmen zur Absturzsicherung vor, wenn das Flachdach höher als 3 m ist und in einem Bereich von 2 m bis zur Dachkante gearbeitet wird. BGV C 22 (Teil II § 12), DIN 4426 und DIN EN 795 beinhalten dazu die wichtigsten Vorschriften und Normen.
Bei nicht durchbruchsicheren Dachmaterialien wie z.B. Lichtkuppeln gelten dieselben Absturzsicherungsmaßnahmen wie für den Randbereich.
Ausführungen von Absturzsicherungsmaßnahmen
Bei Attikahöhen von mindestens 1 m sind keine zusätzlichen Maßnahmen nötig.
Absperrungen können als Geländer, Seil oder Kette ausgeführt werden. Flatterbänder reichen hier nicht aus! Ein Abstand von der Dachkante von mindestens 2 m ist einzuhalten.
Sind weder Seitenschutz noch Fang-Gerüste oder Fangnetze vorhanden, können auch geprüfte Anschlagpunkte verwendet werden.
Fehlen feste Anschlagpunkte, können auch im Zuge des Begrünungsaufbaus Anschlagmöglichkeiten geschaffen werden. Wir bieten Ihnen mit dem Absturzsicherungssystem Fallnet® hier die Lösung und zwar für alle ZinCo Systemaufbauten.